21. Juni 2023

Checkliste für den Autokauf: neu oder gebraucht kaufen?

Die Familie wächst und Sie sind auf der Suche nach einem Auto mit mehr Platz? Oder Ihr Herz begehrt ein bestimmtes Modell und Sie hoffen auf ein Schnäppchen? Ganz gleich, aus welchem Grund Sie ein Auto kaufen wollen: es ist auch der Anlass für die berühmte Frage: neu oder gebraucht kaufen? Nachfolgend finden Sie ein paar wichtige Punkte, die Sie beim Kauf bedenken sollten.

Der Gebrauchtwagenmarkt kann manchmal durchaus für Misstrauen und Unsicherheit sorgen. Allerdings muss man zwischen dem Verkauf zwischen Privatleuten und dem Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Automobilhändler unterscheiden. Der Verkauf zwischen Privatleuten ist im Allgemeinen zwar kostengünstiger, doch hier ist Vorsicht angesagt und im Idealfall sollte man sich mit Autos schon etwas auskennen, um nicht übervorteilt zu werden.

Sie können genauso gut bei einem Automobilhändler einen günstigen Gebrauchtwagen finden. Derartige Fahrzeuge werden technischen Überprüfungen unterzogen und bieten im Allgemeinen eine Garantie. Jedenfalls haben Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens die Möglichkeit, sich für ein höherklassiges und besser ausgestattetes Fahrzeug zu entscheiden.

Woran sollte man beim Kauf eines Gebrauchtwagens denken?

Alle für den Abschluss eines Verkaufs notwendigen Borddokumente müssen vorliegen und gültig sein. Wenn Sie ein Auto bei einer Privatperson kaufen, handelt es sich hierbei insbesondere um:

  • den Kaufvertrag und einen Zahlungsbeleg
  • den Nachweis über die technische Überwachung
  • eine gültige Versicherungsbescheinigung
  • ein europäisches Konformitätszeugnis, wenn vorhanden, oder wenn das Fahrzeug nach dem 1. Februar 2016 zum ersten Mal zugelassen wurde
  • eine Kopie des Kfz-Scheins
  • den Personalausweis des Verkäufers, der der Fahrzeugeigentümer sein oder eine Vollmacht zum Verkauf haben muss

Um sich von der einwandfreien Wartung des Fahrzeugs zu vergewissern, können Sie auch das Serviceheft mit den eingetragenen Inspektionen sowie Rechnungen über etwaige Reparaturen in der Vergangenheit erfragen.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kaufen, erhalten Sie außerdem eine Garantie von mindestens 12 Monaten sowie ein Rechnungsdokument mit Angaben über das Fahrzeug (Identifikationsnummer, Hersteller und Modell, Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer und inklusive Mehrwertsteuer), den Verkäufer und den Käufer (Vor- und Nachname, Adresse und Unterschrift) und Mehrwertsteuerdaten.

Anschließend prüfen Sie das Äußere und Innere des Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf keine offensichtlichen Mängel haben, die Leuchten vorne und hinten, die Scheinwerfer und die Blinker müssen funktionieren. Motorhaube, Türen und Kofferraum müssen sich normal öffnen und schließen lassen. Achten Sie auch darauf, dass die Windschutzscheibe und die Rückscheibe intakt sind und keine Steinschläge aufweisen. Besser überprüft man jedes Detail wie die Profiltiefe oder ob Korrosionsschäden bestehen.

Vergessen Sie nicht das Wichtigste: das Fahrzeug testen! Unabhängig davon, ob Sie den Wagen bei einer Privatperson oder einem Händler kaufen, können Sie das Fahrzeug beim Automobilclub Luxemburgs (ACL) prüfen lassen. Von dort erhalten Sie dann einen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs. Sie haben trotzdem noch Zweifel? Dann lassen Sie die Finger davon. Sie werden das gewünschte Schätzchen schon noch woanders finden!

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Zulassung Ihres Gebrauchtwagens

Sie haben den Schritt gewagt und das gewünschte Auto gekauft? Herzlichen Glückwunsch! Wenn der Gebrauchtwagen vorher schon in Luxemburg zugelassen war, brauchen Sie bloß der Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA) mitzuteilen, ob Sie das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs behalten wollen oder nicht. Anschließend müssen Sie vorlegen:

  • das Rechnungsdokument oder den Kaufvertrag
  • den ordnungsgemäß ausgefüllten Zulassungsantrag (ganz leicht zu finden unter www.snca.lu)
  • eine gültige Versicherungsbescheinigung einer in Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft
  • eine Wertmarke (Droit de Chancellerie) von 50 Euro
  • einen gültigen Nachweis über die technische Überwachung
  • eine Kopie des Personalausweises des Verkäufers (im Falle einer natürlichen Person)
  • die europäische Konformitätsbescheinigung (vorgeschrieben für Fahrzeuge, die nach dem 1. Februar 2016 erstmals in Luxemburg zugelassen werden) und ein Foto vom Typenschild des Herstellers
  • die luxemburgische Zulassungsbescheinigung (graue und gelbe Karte)

Der ehemalige Eigentümer muss das Auto abgemeldet haben. Denken Sie daran eine Kopie der Abmeldebescheinigung anzufragen!

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