Bei einer Rückzahlung Ihres S-Pension Sparplans ist der "Kapital"-Teil zu dem halben Gesamtsteuersatz zu versteuern.  

Dazu müssen Sie den erhaltenen Gesamtbetrag (gemäß der von Spuerkeess zur Verfügung gestellten Bescheinigung) in die Rubrik "Verschiedene Einkünfte" der Steuererklärung eintragen.