• Für die Eröffnung eines Speedinvest beläuft sich der Mindestbetrag bei der Erstanlage auf EUR 500.
  • Sie können auch einen Dauerauftrag für Ihr Speedinvest einrichten. Der Mindestbetrag bei Ihrem Dauerauftrag darf allerdings nicht niedriger als EUR 50 sein.
  • Bei Folgeanlagen bzw. Veräußerungen ist der Mindestbetrag auf EUR 50 festgesetzt.
  • Wenn der Saldo Ihres Speedinvest infolge von Veräußerungen unter EUR 500 fällt, ist eine Schließung Ihres Speedinvest erforderlich.