Plastikverschmutzung – und wie man ihr mit…
Finanzielle Anreize sind für Unternehmen ein Beweggrund, auf umweltfreundlichere Praktiken einzuschwenken. Sowohl Regierungen als auch der private Sektor…
Eine Vereinfachung der Beihilfen zum Zugang zu Wohnungen war eines der vorgegebenen Ziele des Jahres 2023. Infolgedessen wurden die Obergrenzen und Beträge wie auch die administrativen Verfahren überarbeitet, damit die auf den Wohnungsbereich bezogenen Unterstützungen einem breiteren Kreis an Haushalten zugute kommen. Zu Hilfen für auf energiebezogene Renovierungen zählen unter anderem:
Diese Bürgschaft ist für Haushalte mit geringem oder mäßigem Einkommen gedacht und kann Ihnen für den Kauf Ihrer ersten Wohnung angeboten werden, sobald Sie ein Immobiliendarlehen bei Ihrer Hausbank in Anspruch nehmen.
Die Zinsbelastung auf Ihr Darlehen kann gesenkt werden, wenn Sie Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten an Ihrem Objekt vornehmen möchten und ein Darlehen für eine energiebezogene Renovierung aufgenommen haben, wie z. B. einen Ecoprêt.
Sie können die Finanzierungsbeihilfe „Klimabonus“ beantragen, wenn Sie energiebezogene Renovierungsarbeiten an Ihrer Wohnung vornehmen möchten, wie z. B.:
Anbringung einer Solaranlage
Installation einer Photovoltaikanlage
Installation einer Wärmepumpe, einer Hybrid-Wärmepumpe oder einer Hybrid-Anlage mit Wärmepumpe
Installation eines Holzkessels und eines Partikelfilters
Einrichtung eines Wärmenetzes
Anschluss an ein Wärmenetz
Wärmedämmung
Austausch von Fenstern
gesteuerte Lüftungsanlage (Wärmerückgewinnungssystem)
! Lassen Sie sich das Angebot nicht entgehen, es gilt bis zum 30.06.2024![1]
Die Grundbeihilfe Klimabonus gilt für eine erste, zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2026 eingereichte Hauptvereinbarung.
Die Erhöhung von 25 % der simulierten Beihilfe wird bis zum 30. Juni 2024 verlängert, die Rechnung muss bis spätestens 30. Juni 2026* erstellt werden.
* Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen und regulatorischen Festlegung der Verfahren. Weitere Informationen finden Sie auf Aktuelles Klima-Agence.
[1]Informationen entnommen von der Website Klima-Agence - Beihilfensimulator
Simulieren Sie gleich die Beihilfen, zu denen Sie für die energiebezogene Renovierung Ihrer Wohnung berechtigt sind!