Informationen über die Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Regulatorisches Umfeld

In den vergangenen Jahren wurde die Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und Steuerflucht deutlich intensiviert. Der automatische Austausch von Informationen soll der steuerlichen Transparenz auf europäischer wie auf internationaler Ebene dienen.

Innerhalb der Europäischen Union wurde die Verpflichtung zum automatischen Austausch von Finanzinformationen durch die Verabschiedung der Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in die Rechtsvorschriften aufgenommen.

Auf internationaler Ebene hat die OECD einen gemeinsamen Meldestandard entwickelt, der gemeinhin unter dem Namen „Common Reporting Standard“ (nachfolgend „CRS“) bekannt ist. Der CRS sieht vor, dass zwischen den Mitgliedsstaaten (am 30. August 2017 insgesamt 95, darunter Luxemburg) multilaterale Abkommen über den automatischen Austausch geschlossen werden. Ziel ist die Anwendung eines gemeinsamen Verfahrens zur weltweiten Meldung von Steuerinformationen.

Zur Einhaltung der Richtlinie 2014/107/EU und des gemeinsamen Meldestandards der OECD sind die europäischen Mitgliedsstaaten sowie die CRS-Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese Bestimmungen und die neuen Maßnahmen seit dem 1. Januar 2016 anzuwenden.

CRS in Luxemburg

Am 29. Oktober 2014 hat Luxemburg ein multilaterales Abkommen unterzeichnet, das den automatischen Austausch von Steuerinformationen zwischen den Steuerbehörden der meldepflichtigen Staaten vorsieht.

Entsprechend dem Gesetz vom 18.Dezember 2015 bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, sind luxemburgische Finanzinstitute verpflichtet Konten anzugeben, welche aufgrund von festgelegten Indizien zur Ansässigkeit zu melden sind, und zwar:

  • Anschrift (Steuerwohnsitz, Post-oder Hausanschrift) in einem meldepflichtigen CRS-Mitgliedsstaat;

  • Telefonnummer in einem meldepflichtigen CRS-Mitgliedsstaat (sofern keine luxemburgische Telefonnummer besteht);

  • an eine Person mit Anschrift in einem CRS-Mitgliedsstaat, auf dem Konto, erteilte Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung;

  • Dauerauftrag (ausgenommen bei Einlagenkonten) für Überweisungen auf ein in einem meldepflichtigen CRS-Mitgliedsstaat geführtes Konto;

  • ein Postlagerungsauftrag oder eine c/o-Anschrift.

CRS bei Spuerkeess : Auswirkungen für Kunden und ausgetauschte Informationen

In diesem Zusammenhang ist Spuerkeess verpflichtet, in einem gemäß dem CRS meldepflichtigen Staat ansässige Personen durch Erfassung und Meldung bestimmter Informationen über den steuerlichen Ansässigkeitsstatus aller Kontoinhaber und/oder wirtschaftlichen Eigentümer bestimmter Einheiten anzugeben. Diese Informationen sind der zuständigen luxemburgischen Steuerbehörde, der Administration des Contributions Directes, zu melden. Diese wiederum übermittelt anschließend folgende Informationen an die zuständigen Steuerbehörden im Ansässigkeitsstaat der meldepflichtigen Person:

  • Angaben zu der Person, die in einem meldepflichtigen Staat steuerlich ansässig ist (Nachname, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Steuernummer);

  • Angaben zu Konten (Kontonummern) und Kontoständen;

  • Erhaltene Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Verkaufserlöse, sonstige Einnahmen).

Der erste Informationsaustausch hat im Jahr 2017 stattgefunden und hat sich auf finanzielle Daten des Geschäftsjahrs 2016 bezogen.

Spuerkeess muss also von den Kontoinhabern und wirtschaftlichen Eigentümern bestimmter Einheiten, für die ein oder mehrere Indiz(ien) festgestellt wurde(n), eine Selbstauskunft mit ihrem Ansässigkeitsstatus in einem meldepflichtigen Staat sowie ihrer Steuernummer(n) erhalten.

Zu diesem Zweck nahm Spuerkeess mit allen Kunden Kontakt auf, die dem CRS unterliegen. Sollte ein Kunde nicht antworten (Bestätigung/Anfechtung), ist Spuerkeess rechtlich verpflichtet, ihre Informationen allen meldepflichtigen Staaten zu melden, für die Indizien für eine Ansässigkeit gefunden wurden.

Darüber hinaus kann keine neue Geschäftsbeziehung ohne vorherige Vorlage einer ordnungsgemäß unterzeichneten Selbstauskunft, auf der der steuerliche Ansässigkeitsstatus sowie die Steuernummer(n) des Neukunden verzeichnet sind, eingegangen werden.

Common Reporting Standard

Zusätzliche Informationen

Sollten Sie Fragen zum gesetzlichen CRS Rahmen haben, finden Sie alle notwendigen Informationen auf der Webseite der OECD: http://www.oecd.org/ctp/exchange-of-tax-information/standard-fur-den-automatischen-informationsaustausch-von-finanzkonten.pdf

Bei allen anderen Fragen zur Angabe Ihres steuerlichen Ansässigkeitsstatus wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder die zuständige Steuerbehörde.


Meldepflichtige Staaten, die sich am 30. August 2017 zum automatischen Austausch von Steuerinformationen im Rahmen des CRS verpflichtet haben

Austausch ab 2017: Anguilla, Argentinien, Barbados, Belgien, Bermuda, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Großbritannien, Guernsey, Indien, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Jersey, Kaimaninseln, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Montserrat, Niederlande, Niue, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Seychellen, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tschechische Republik, Turks- und Caicos-Inseln, Ungarn, Zypern.

Austausch ab 2018: Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Aruba, Australien, Austria, Aserbaidschan, Bahrain, Belize, Brasilien, Chile, China, Cookinseln, Costa Rica, Ghana, Grenada, Indonesien, Israël, Japan, Kanada, Kuwait, Libanon, Malaysia, Marshallinseln, Monaco, Neuseeland, Pakistan, Österreich, Russische Föderation, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Samoa, Saoudi Arabien, Schweiz, Singapur, Sint Marten, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Uruguay.

Austausch ab 2019: Nigeria

Link: https://www.oecd.org/ctp/exchange-of-tax-information/MCAA-Signatories.pdf