Bei Fälligkeit des Vertrags hat der Kunde die Wahl zwischen:

 

  • der Kapitalauszahlung in Höhe von 100 % des angesparten Vermögens,
  • der Rückzahlung eines Teilbetrags des Kapitals und der Auszahlung des verbleibenden Vermögens in Form einer monatlichen Rente:
  1. Bei einer monatlichen Rente ohne Todesfallleistung kann die Kapitalauszahlung maximal 50 % des angesparten Vermögens betragen.
  2. Bei einer monatlichen Rente mit Todesfallleistung kann die Kapitalauszahlung maximal 25 % des angesparten Vermögens betragen.
  • der Auszahlung in Form einer monatlichen Rente für das gesamte angesparte Vermögen

Steuerliche Behandlung:

Die Kapitalauszahlung bei Fälligkeit des S-Pension-Vertrags unterliegt dem halben allgemeinen Steuersatz (die Hälfte des allgemeinen Steuersatzes, also des durchschnittlichen Steuersatzes der Steuerpflichtigen).