Die erste „10“ steht für das Kapital im Todesfall und die zweite „10“ für das Kapital im Erlebensfall. Bei einem 10/10-Vertrag bedeutet dies, dass der Versicherte bei Vertragsende genauso viel Kapital erhält, wie seine Begünstigten im Falle seines Todes vor Vertragsende bekommen hätten.

 

Achtung: Wenn der Versicherungsnehmer in den ersten 5 Jahren stirbt, ist das Todesfallkapital auf die Summe der bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Prämien begrenzt.