Ja. Der Erhalt von Wohnungsbeihilfen hindert Sie nicht daran, Ihre Immobilie zu verkaufen. Sofern Sie Eigentümer Ihres Zuhauses seit:
- mehr als zwei Jahren sind, müssen Sie die erhaltenen Beihilfen nicht zurückerstatten
- unter zwei Jahren sind, müssen Sie die erhaltenen Beihilfen zurückzahlen