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Besteuerung von Zinseinkünften für Bewohner Luxemburgs

Quellensteuer

Haben Sie Ihren gesetzlichen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg?

Das Gesetz vom 23. Dezember 2005 "Einführung der Quellensteuer auf Erträge von Zinseinkünften" (Loi du 23 décembre 2005, “Introduction d'une retenue à la source libératoire sur certains intérêts produits par l'épargne mobilière“) hat neue Steuerbestimmungen für in Luxemburg besteuerte Personen geschaffen :

  • Seit dem 1. Januar 2006 unterliegen bestimmte in Luxemburg erzielte Zinseinkünfte einer Privatperson mit gesetzlichem Wohnsitz in Luxemburg einer abgeltenden Quellensteuer von 10 %.
  • Gleichzeitig zur Einführung der neuen Quellensteuer wurde die Vermögenssteuer für Privatpersonen 2006 abgeschafft.

Informationen über die steuerliche Behandlung von Anlageprodukten entnehmen Sie bitte unserer Broschüre: “ Die Quellensteuer für in Luxemburg ansässige Privatpersonen" oder setzen Sie sich mit unserem Anlageberater in Verbindung.